Allgemeinheit
Impfungen bei Kindern sind ein grundlegendes und wirksames Mittel, um das Auftreten schwerer Infektionskrankheiten zu verhindern, deren Komplikationen sehr schwerwiegend und manchmal sogar tödlich sein können.
Was sind Impfstoffe?
Impfstoffe sind spezielle Präparate, die parenteral oder oral verabreicht werden, um eine „Immunisierung gegen bestimmte Arten von Mikroorganismen“ zu induzieren.
Der Impfstoff kann den Mikroorganismus enthalten, gegen den eine Immunisierung erfolgen soll, oder er kann Proteine oder Toxine enthalten, die von diesem Mikroorganismus stammen.
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten von Impfstoffen:
- Attenuierte Lebendimpfstoffe: Sie enthalten lebende Mikroorganismen (Bakterien oder Viren), gegen die geimpft werden soll, deren pathogene Wirkung jedoch verringert wurde.
- Inaktivierte Impfstoffe: Sie enthalten die Bakterien oder Viren, gegen die der Patient geimpft werden soll; jedoch - anders als bei attenuierten Lebendimpfstoffen - wurde ihre Fähigkeit, Krankheiten zu verursachen, bei diesen Mikroorganismen eliminiert.
- Auf Untereinheiten gereinigte Impfstoffe: Sie enthalten Proteine oder Toxine, die von den Mikroorganismen stammen, gegen die das Individuum immunisiert werden soll.
Sobald der Impfstoff verabreicht wurde, wird beim Individuum eine Immunantwort aktiviert, die durch die Produktion von Antikörpern (oder Immunglobulinen, wenn Sie es vorziehen) durch die Lymphozyten gekennzeichnet ist.
Im Allgemeinen ist ein Zeitraum im Bereich von ungefähr zwei bis vier Wochen erforderlich, um eine vollständige Immunisierung zu erreichen.
Ausführlichere Informationen zu Impfstoffen und deren Wirkmechanismus finden Sie in jedem Fall im entsprechenden Artikel "Impfstoff - Impfung".
Obligatorische und empfohlene Impfstoffe
In Italien besteht die Möglichkeit, Kinder kostenlos gegen verschiedene Arten von als schwerwiegend geltenden Infektionskrankheiten zu impfen. Für einige dieser Krankheiten wurde eine Impfpflicht eingeführt, während für andere keine Impfpflicht vorgesehen ist, das Gesundheitsministerium jedoch weiterhin Impfungen empfiehlt.
Die Liste der vom Staat angebotenen kostenlosen Impfungen sowie der Zeitpunkt, mit dem diese durchgeführt werden müssen, sind im sogenannten Impfkalender enthalten.
Der Impfkalender und die Listen der obligatorischen und empfohlenen Impfungen bei Kindern sind auf der Website des Gesundheitsministeriums aufgeführt und können unter folgendem Link eingesehen werden.
Impfpflicht
Bis 2017 gab es nur vier Impfungen bei Kindern, die vom italienischen Gesundheitsministerium vorgeschrieben wurden; insbesondere solche zur Vorbeugung der folgenden Krankheiten:
- Diphtherie: Diphtherie wird durch das Bakterium verursacht Corynebacterium diphtheriae, das die Atemwege und die Haut infiziert und kardiale, renale und neurologische Komplikationen verursacht. Infektion unterstützt durch C. diphtherie es kann tödlich sein, wenn es nicht umgehend und richtig behandelt wird.
Der Impfstoff - bestehend aus Diphtherie-Toxin (durch spezielle Techniken unschädlich gemacht), das von dem für die "Infektion" verantwortlichen Bakterium produziert wird - muss im ersten Lebensjahr in drei Dosen verabreicht werden, gefolgt von zwei Auffrischungsimpfungen nach 5-6 Jahren und der andere im Alter zwischen 11 und 18 Jahren. Danach wird ein weiterer Rückruf alle 10 Jahre empfohlen. - Hepatitis B: Hepatitis B ist eine Erkrankung der Leber, die durch eine „durch das Hepatitis-B-Virus unterstützte Virusinfektion“ (oder HBV) ausgelöst wird. Viele Kinder, die sich mit dem Virus infizieren, haben keine Symptome, können aber zu chronischen Trägern werden.
Der Hepatitis-B-Impfstoff enthält ein Protein, das typischerweise vom Virus produziert und durch rekombinante DNA-Techniken synthetisiert wird.
Der Impfplan sieht die Verabreichung des Impfstoffs in drei Dosen vor: die erste im dritten Lebensmonat, die zweite im fünften Lebensmonat und die dritte zwischen dem elften und dreizehnten Lebensmonat. - Poliomyelitis: Polio ist eine Infektionskrankheit, die durch das Poliovirus verursacht wird. Tatsächlich verläuft die Poliovirus-Infektion in den meisten Fällen asymptomatisch, es gibt jedoch immer noch Fälle, in denen die Infektion das Nervensystem beeinflusst und Muskelschwäche und -lähmungen, sogar dauerhafte, verursacht. In schweren Fällen kann die Poliomyelitis sogar zum Tod des Patienten führen.
Der Polio-Impfstoff enthält das Virus inaktiviert und muss im ersten Lebensjahr des Kindes in drei Dosen verabreicht werden, dann sollte zwischen dem fünften und sechsten Lebensjahr eine Auffrischimpfung erfolgen. - Tetanus: Tetanus ist eine Infektionskrankheit, die durch die von den Bakterien produzierten Toxine verursacht wird Clostridium tetani. Diese Infektion betrifft das Nervensystem und den Bewegungsapparat und verursacht die sogenannte spastische Lähmung, die, wenn sie nicht richtig behandelt wird, zum Tod führen kann.
Der Tetanus-Impfstoff enthält das unschädlich gemachte Tetanus-Toxin.
Der Impfplan sieht vor, dass dieser Tetanusimpfstoff in drei Dosen innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes verabreicht wird, gefolgt von zwei Auffrischimpfung, die jeweils zwischen dem 5. und 6. Lebensjahr und zwischen dem 11. 18.
Normalerweise wird die Tetanus-Impfung gleichzeitig mit der Diphtherie-Impfung verabreicht.
Was ändert sich ab 2017
Mit dem Gesetzesdekret zur Impfprävention für Minderjährige von null bis 16 Jahren, verabschiedet am 28.07.2017, erhöhen sich die obligatorischen und kostenlosen Impfungen von vier auf zehn; zusätzlich zu den bereits gesehenen
- Anti-Poliomyelitis;
- Anti-Diphtherie;
- Anti-Tetanus;
- Anti-Hepatitis B;
die Impfpflicht wird für diejenigen Impfungen hinzugefügt, die bisher nicht obligatorisch waren, aber dennoch dringend empfohlen werden:
- Keuchhusten
- Meningitis (Haemophilus influenzae Typ B)
- Masern;
- Röteln;
- Mumps;
- Windpocken
Wir erinnern Sie auch daran:
- die zehn Pflichtimpfungen werden Voraussetzung für den Eintritt in Kindergarten und Vorschule (für Kinder von 0 bis 6 Jahren)
- die Verletzung der Impfpflicht zieht erhebliche Geldstrafen nach sich.
Die zehn aufgeführten Impfungen müssen alle verpflichtend bei Geburten nach 2017 durchgeführt werden. Bei Geburten vor 2017 siehe nächstes Kapitel.
Vor 2017
Die zwischen 2001 und 2016 Geborenen müssen für jedes Geburtsjahr die im Nationalen Impfkalender enthaltenen Impfungen erhalten. Genau:
- Personen, die zwischen 2001 und 2004 geboren wurden, müssen (sofern dies noch nicht geschehen ist) die vier gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen (gegen Hepatitis B; gegen Tetanus; gegen Poliomyelitis; gegen Diphtherie) und "gegen Masern, die Anti-Mumps, die "Anti-Röteln", die" Anti-Pertussis und die "Anti-Haemophilus influenzae Typ b, empfohlen vom Nationalen Impfstoffplan 1999-2000
- die zwischen 2005 und 2011 Geborenen müssen neben den vier bereits gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen auch "Masern", "Mumps", "Röteln", "Keuchhusten" und "Keuchhusten"Haemophilus influenzae Typ b, vorgesehen im Impfkalender des Nationalen Impfplans 2005-2007
- die zwischen 2012 und 2016 Geborenen müssen zusätzlich zu den vier bereits gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen auch die „Anti-Masern“, die „Anti-Mumps“, die „Anti-Röteln“, die „Anti-Pertussis“ und die „Anti-Haemophilus influenzae Typ b, vorgesehen im Impfkalender des Nationalen Impfpräventionsplans 2012-2014
Von der Impfpflicht ausgenommen sind:
- Personen, die aufgrund der natürlichen Krankheit geimpft wurden. Kinder, die bereits an Windpocken erkrankt sind, müssen beispielsweise nicht gegen diese Krankheit geimpft werden
- Patienten, die sich in einem bestimmten dokumentierten klinischen Zustand befinden, zertifiziert durch den Hausarzt oder Kinderarzt ihrer Wahl. Zum Beispiel für Personen, die zuvor schwere allergische Reaktionen auf den Impfstoff oder einen seiner Bestandteile hatten
Empfohlene Impfstoffe
Wie bereits erwähnt, sind einige Impfstoffe gegen bestimmte Infektionskrankheiten nicht obligatorisch, das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch dennoch, diese durchzuführen, da diese Krankheiten sehr schwerwiegende Komplikationen haben können.
Wie bei obligatorischen Impfstoffen sind empfohlene Impfstoffe kostenlos.
Die Infektionskrankheiten, für die das Gesundheitsministerium Impfungen bei Kindern empfiehlt, sind:
- Meningitis (Impfstoffe gegen Pneumokokken, Meningokokken C und gegenHaemophilus influenzae Typ B);
- Masern;
- Mumps;
- Keuchhusten;
- Röteln;
- Windpocken.
- Rotavirus-Infektionen
Wie wir gesehen haben, sind einige dieser Impfungen für Kinder, die in jüngerer Zeit geboren wurden, obligatorisch (siehe vorheriges Kapitel).
Darüber hinaus empfiehlt das Gesundheitsministerium Impfungen gegen Infektionen mit dem humanen Papillomavirus (oder HPV) bei Mädchen und macht sie bis zum Alter von 12 Jahren kostenlos.
Tatsächlich ist die Papillomavirus-Infektion eine sexuell übertragbare Infektion, die bei Frauen Läsionen verursachen kann, die dann zum Ausbruch von Gebärmutterhalskrebs führen. Genau aus diesem Grund muss die Impfung innerhalb von zwölf Jahren, also vor Beginn des Sexuallebens der Frau, durchgeführt werden.