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Konkret stellt der „therapeutische Schwangerschaftsabbruch“ einen „freiwilligen Schwangerschaftsabbruch dar, der auch nach Ablauf der nach geltendem Recht vorgesehenen 90 Schwangerschaftstage (Gesetz 194/1978) erfolgen kann.
Die Durchführung des therapeutischen Schwangerschaftsabbruchs kann medikamentös oder operativ erfolgen. Die Entscheidung für eine Behandlung hängt im Wesentlichen von der Schwangerschaftswoche, in der sich die Frau befindet, vom Vorliegen einer Arzneimittelallergie, vom Grund der Notwendigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs usw. ab.
Obwohl die zur Durchführung des therapeutischen Schwangerschaftsabbruchs eingesetzten medizinischen Behandlungen im Allgemeinen als sicher gelten, ist zu beachten, dass die Entwicklung möglicher Komplikationen mit fortschreitender Schwangerschaft zunimmt.
sie stellen eine ernsthafte und tatsächliche Gefahr für das Leben der Frau dar;